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Briefe 19/49

Kabel Deutschland – Die Datenschutzbeschwerde (9/9)

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Da ich zu Kabel Deutschland in keiner Geschäftsbeziehung stehe, hatte ich sie aufgefordert, meine Daten zu löschen, weil die Speicherung meiner Daten unrecht­mäßig erfolgte. Um von denen auch nicht mehr mit WERBUNG belästigt zu werden, hatte ich denen auch einen Werbe-Widerspruch gesandt. Trotzdem bekam ich von denen WERBUNG per Briefpost.
Das teilte ich nun dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit:

29.09.2007 an den Bundesdatenschutzbeauftragten


Beschwerde über Kabel Deutschland (im Weiteren kurz "KD" genannt)

Sehr geehrter Herr Bundesdatenschutzbeauftragter,

am 01.03.2007 hatte ich in einer Berliner Filiale der

Kabel Deutschland
Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
99116 Erfurt

einen TV-Kabelanschluss beantragt sowie das Paket "Kabel Internet und Phone".

Mit Schreiben vom 10.03.2007 habe ich beide Aufträge widerrufen.

Um Papier und Porto zu sparen, mache ich meine Webseite
zum Gegenstand dieses Schreibens.


Mit Schreiben vom 27.03.2007 teilte mir KD dann mit, dass sie das Vertragsverhältnis über die Nutzung eines Kabelanschlusses zum Vertragsbeginn widerrufen hätte.

Diesbezüglich mache ich meine Webseite
zum Gegenstand dieses Schreibens.

In der Folgezeit "bombardierte" mich KD regelrecht mit ungerechtfertigten Rechnungen (weil ich angeblich ihr Kunde war), "Begrüßungen als Neukunde" (weil sie angeblich einen neuen Vertrag mit mir geschlossen hatten) und Neukunden-Werbesendungen (weil ich offenbar noch nicht ihr Kunde war).
Diese Schreiben widersprachen sich nicht nur gegenseitig, sondern waren in sich derart widersprüchlich, dass ich bis heute nicht deren Sinn erfassen konnte.
Zudem gab KD dabei eine mir unbekannte Bankverbindung als die meine an.

Diesbezüglich mache ich meine Webseiten
zum Gegenstand dieses Schreibens.
[Hinweis: Auflistung der Seiten wurde im Vorlese-Modus weggelassen.]

Weil ich endlich genug von diesen sinnleeren KD-Schreiben hatte, sah ich als einzige Rettung, diesen zu entgehen, KD am 16.08.2007 aufzufordern, meine Daten nach § 35 BDSG zu löschen.
Ich hegte die Hoffnung, dass die mir ja nicht mehr schreiben können, wenn sie meine Daten nicht mehr haben.
Dass mein Verlangen nach der Datenlöschung legitim war, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass ich in keinem Vertragsverhältnis zu KD stand und KD auch aus sonstigen Gründen nicht gehalten war, meine Daten aufzubewahren.
Gleichzeitig widersprach ich auch der Nutzung und/oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und/oder für die Markt-/Meinungsforschung gemäß § 28 Abs. 4 BDSG.

Diesbezüglich und bezüglich des nächsten Satzes mache ich meine Webseite zum Gegenstand dieses Schreibens.

Bereits am nächsten Tag (17.08.2007) schrieb mir KD:
"hiermit bestätigen wir Ihnen ,gemäß Ihrem Schreiben vom 16.08.2007 ,den fristgerechten Widerruf Ihres Auftrages über Kabelanschluss und die Löschung Ihrer Daten für Werbezwecke oder für Marketing-/Meinungsforschung."

Die Bestätigung des fristgerechten Widerrufs meines Auftrages über Kabelanschluss zeigt die konfuse Arbeitsweise dieser Firma.

Am 27.09.2007 hat mir KD wieder ein Werbeschreiben gesandt - mit dem Betreff "Ab sofort: Gratis telefonieren, schneller surfen!", wobei sie wiederum meine angeblich gelöschten Daten verwendeten.
Dies stellt einen Verstoß gegen § 35 Abs. 2 Nr. 1 und 3, Abs. 5 sowie § 28 Abs. 4 BDSG dar!

Diesbezüglich mache ich meine Webseite
zum Gegenstand dieses Schreibens.


Sehr geehrter Herr Bundesdatenschutzbeauftragter, ich stand und stehe zu keiner Zeit in irgendeiner Geschäfts- oder sonstigen Beziehung zu dieser Firma, habe diese auch nie um die Zusendung von Werbung gebeten und ihr sogar widersprochen.
Deshalb bitte ich Sie, gegen die betreffende Firma vorzugehen und mir das Ergebnis Ihrer Bemühungen mitzuteilen.

Sollten Sie an Kopien der Original-Schreiben interessiert sein, wollen Sie mir dies bitte kurz mitteilen.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß

Original


Vielleicht kann sich der Bundesdatenschutzbeauftragte gegenüber Kabel Deutschland verständlich machen.

12.10.2007
Ich habe heute Post vom Bundesdatenschutzbeauftragten bekommen:

10.10.2007 vom Bundesdatenschutzbeauftragten

Datenschutz in der Telekommunikation
Kabel Deutschland GmbH

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich habe Ihre Eingabe an die Firma Kabel Deutschland GmbH mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Nach Erhalt der Antwort werde ich Sie unaufgefordert unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Original


Nun bin ich ja mal gespannt, was Kabel Deutschland zu diesem Thema einfällt.

19.12.2007
10 Wochen später eine Zwischennachricht vom Bundesdatenschutzbeauftragten:

17.12.2007 vom Bundesdatenschutzbeauftragten

Datenschutz in der Telekommunikation
Kabel Deutschland GmbH
Mein Schreiben vom 10.10.2007

Sehr geehrter Herr Herrmann,

der Firma Kabel Deutschland GmbH wurde eine Fristverlängerung gewährt, da der dortige Datenschutzbeauftragte gewechselt hat. Nach Erhalt der Antwort werde ich Sie unaufgefordert unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Original

Kabel Deutschland wurde eine Fristverlängerung gewährt, weil deren Datenschutzbeauftragter gewechselt hat?
Ich bezweifle, dass die bisher überhaupt einen Datenschutzbeauftragten hatten! Und wenn ja, dann wurde er wohl endlich zu Recht »gewechselt« bzw. gefeuert!
Fristverlängerung? Bis wann? Vielleicht bis zum jüngsten Tag? Waren 10 Wochen nicht genug, eine einfache Anfrage zu beantworten? Kabel Deutschland schmeißt doch sonst nur so mit Briefen um sich … (seit meiner Datenschutzbeschwerde allerdings nicht mehr in MEINE Richtung 😉).

19.02.2008
Zwanzig Wochen nach meiner Datenschutzbeschwerde bekam ich nun endlich die abschließende Nachricht, dass Kabel Deutschland zu der Sache Stellung genommen hat und die Sache somit erledigt ist:

11.02.2008 vom Bundesdatenschutzbeauftragten

Datenschutz in der Telekommunikation;
Ihre Eingabe vom 29. September 2007
Mein Schreiben vom 17. Dezember 2007

Sehr geehrter Herr Herrmann,

in Ihrer Angelegenheit hat die Kabel Deutschland GmbH die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abgegeben:

„Im Fall des Herrn Hans-Jürgen Herrmann handelte es sich um die sprichwörtliche Verkettung unglücklicher Umstände. Der Versand der Werbeschreiben hat einen Vorlauf von etwa vier Wochen, d.h. dass bis zu vier Wochen nach der Bestätigung der Berücksichtigung des Werbewiderspruchs noch postalische Werbung bei dem widersprechenden eintreffen kann.
Unglücklich dabei ist, dass der Betroffene auf diesen Sachverhalt in der Werbewiderspruchsbestätigung nicht hingewiesen wurde.

📝 Unglücklich ist dabei nur, dass Kabel Deutschland LÜGT!
Meinen Werbe-Widerspruch vom 16.08.2007 hatte KD am 17.08.2007 schriftlich bestätigt!
Demnach hätte ich ab 17.09.2007 keine Werbe-Schreiben mehr bekommen dürfen. Meine Datenschutz-Beschwerde betraf aber das Werbe-Schreiben vom 27.09.2007! Damit war die 4-wöchige Vorlauf-Frist um 10 Tage überschritten!  ICH HASSE LÜGENMÄULER!

Bei dem „An die Mieter des Hauses“ gerichteten Schreiben handelte es sich um eine Postwurfsendung, die nicht persönlich an Herrn Herrmann adressiert war. Derartige Werbung lässt sich nur durch einen Aufkleber auf dem Briefkasten verhindern.“

📝 Diesen Aufkleber habe ich seit 1991, also 16 Jahren, an meinem Briefkasten! Foto
Meine Datenschutz-Beschwerde betraf auch nicht die Werbung, die „An die Mieter des Hauses“ gerichtet war, sondern ausdrücklich das AN MICH adressierte Schreiben vom 27.09.2007!

Die Anschrift mit der Schreibweise „Hans Herrmann“ (also mit dem unvollständigen Vornamen wurde von der Fa. AZ Direkt erworben. Für diese Schreibweise lag der Kabel Deutschland GmbH kein Werbewiderspruch vor. Hans Herrmann und Hans-Jürgen Herrmann könnten – selbst bei gleicher Anschrift – unterschiedliche Personen sein. Inzwischen ist der Werbewiderspruch auch für die Schreibweise mit dem verkürzten Namen gesetzt.

Wieso es zu der für alle Beteiligten unbefriedigenden Bearbeitung der Stornierung kam, ist leider nicht mehr exakt nachzuvollziehen. Ich werde aber darauf hinwirken, dass die entsprechenden Prozesse dahingehend optimiert werden, dass eine derartige Verkettung unglücklicher Zustände sich nicht wiederholt.“

Ich sehe Ihre Eingabe aus datenschutzrechtlicher Sicht damit als erledigt an und hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Original


FAZIT: Seit meiner Datenschutzbeschwerde habe ich keine Post mehr von Kabel Deutschland erhalten.
Und das Kabel hängt auch 7 Jahre später noch aufgerollt im Keller.

13. August 2014
Das oben Beschriebene betrifft Kabel Deutschland, wie ich es 2007 erlebte.
Im Frühjahr 2014 hat vodafone die Mehrheit an Kabel Deutschland übernommen – und seit dem ist der SERVICE spitzenmäßig! 👍


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